in der Insolvenz einer GmbH wird häufig der Geschäftsführer vom Finanzamt für Steuerrückstände der Gesellschaft in Haftung genommen. Häufig wird der Haftungsbescheid unter schätzweiser Ermittlung der Berechnungsgrundlagen auf eine Verletzung des sog. Grundsatzes der anteiligen Tilgung gestützt. Mit dem Schicksal dieses Haftungsbescheids im finanzgerichtlichen Verfahren, den notwendigen tatsächlichen Ermittlungen durch Finanzamt und Finanzgericht sowie den Mitwirkungspflichten des Geschäftsführers befasst sich Berninghaus in der aktuellen DStR-Ausgabe.
Der BFH hat jüngst (DStR 2012, 458) die bislang umstrittene Möglichkeit der unterjährigen Verrechnung von Verlustvorträgen mit bis zu einem schädlichen Anteilseignerwechsel i. S. des § 8c KStG angefallenen Gewinnen bejaht. Die praktischen Konsequenzen des Urteils untersuchen Grieser und Faller im aktuellen Heft.
Zur Rechtsprechung: Der VI. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 1. 3. 2012 die Mindestanforderungen für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch weiter präzisiert. Danach müssen insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausgewiesen werden; nicht ausreichend ist, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn diese Angaben später anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden.
Mit Urteil vom 26. 1. 2012 hat der VII. Senat die Position von Konkurrenten gemeinnütziger Vereinen gestärkt. Diese können vom FA Auskunft darüber verlangen, welcher Umsatzsteuersatz auf die Umsätze des gemeinnützigen Vereins angewendet worden ist.
die jetzige Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag aufgegeben, die bestehenden Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft durch ein Gruppenbesteuerungssystem zu ersetzen. Eine Umsetzung dieses Vorhabens ist bislang jedoch nicht in Sicht. Nach Auffassung von Ismer sollten zumindest die bekannten Defizite der Organschaft angegangen werden. Sein Beitrag in der aktuellen DStR-Ausgabe analysiert diese Probleme vor dem Hintergrund von Unions- und Abkommensrecht, diskutiert vorhandene Reformmodelle und alternative Lösungen in anderen EU-Staaten und schlägt eine Reihe von konkreten Verbesserungen der jetzigen Organschaftsbesteuerung vor.
Offene oder verdeckte Sacheinlagen bei Gründung von Aktiengesellschaften bzw. bei deren späteren Kapitalerhöhungen werden häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, insbesondere im Insolvenzverfahren. Der BGH hat jüngst gleich zu mehreren bislang umstrittenen Rechtsfragen zum sog. Differenzhaftungsanspruch bei Sacheinlagen im Aktienrecht Stellung genommen; Weng analysiert diese Entscheidung und zieht Folgerungen für die Praxis.
Unter den aktuellen Verwaltungsanweisungen finden sich u. a. ein gemeinsamer Ländererlass zur Anwendung des § 2 Abs. 3 ErbStG und ein BMF-Schreiben zur Verlängerung einer Nichtbeanstandungsregelung zu Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung bei Grundstücken.